Wer trägt die Behandlungskosten?
Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Phoniater, Neurologe, etc.) verordnet werden und wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Bei erwachsenen Patienten ist vom Gesetzgeber eine Eigenbeteiligung von 10% an den Therapiekosten und 10,00 € pro Verordnung vorgeschrieben (Ausnahmen: Kinder, chronisch Kranke, soziale Härtefälle).
Privat versicherte Patienten benötigen vor Therapiebeginn ebenfalls eine Verordnung eines Arztes. Die Privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlung, die Höhe der Erstattung hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab.